Die Entgelte für die Leistungen richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und dem öffentlichen Kostenträger (Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialhilfegesetzes (SGB XII) vereinbart sind.

Berechnung des Tagessatzes

Entgeltbestandteile

Leistungen

Zu zahlende       Entgelte

Maßnahmenpauschale

Betreuung

42,22 €

Grundpauschale

Unterkunft und

Verpflegung

15,40 €

Investitionsbetrag

 

11,82 €

 

 

 

Insgesamt zu zahlendes Entgelt

69,44 €