Die Entgelte für die Leistungen richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und dem öffentlichen Kostenträger (Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialhilfegesetzes (SGB XII) vereinbart sind.
Entgeltbestandteile |
Leistungen |
Zu zahlende Entgelte |
Maßnahmenpauschale |
Betreuung |
42,22 € |
Grundpauschale |
Unterkunft und Verpflegung |
15,40 € |
Investitionsbetrag |
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11,82 € |
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Insgesamt zu zahlendes Entgelt |
69,44 € |
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